Freie Demokraten kämpfen für das Wechselmodell im Trennungsfall

Am 4. Juli 2016 fand in Großhansdorf die Veranstaltung: „Trennungskinder – Zuhause an zwei Orten?“ statt. Organisiert wurde die Veranstaltung vom FDP Bezirksverband Grosshansdorf-Hoisdorf-Siek zusammen mit dem FDP Kreisverband Stormarn.

Die Zielsetzung der Veranstaltung war es, die momentan geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen von betroffenen Eltern und Kindern im Trennungsfall zu erläutern und unter Berücksichtigung der mittlerweile geltenden rechtlichen Standards in anderen europäischen Ländern,eine Zukunftsperspektive für Deutschland zu erarbeiten.

Kein Nischenproblem

„Die hohe Teilnehmerzahl an unserer Veranstaltung, in Kombination mit den guten und konstruktiven Gesprächen vor und nach der Diskussionsrunde, zeigen uns, dass wir Freien Demokraten an diesem wichtigen Thema weiterarbeiten müssen. Die Situation der Eltern, und vor allem die der betroffenen Kinder nach einer Trennung, bedürfen dringend einer Neugestaltung. Die aktuelle Rechtsprechung, aufgrund derer oftmals der Einfachheit halber das Residenzmodell im Trennungsfall beschlossen wird, ist nicht mehr zeitgemäß.“, so Carsten Pieck, stellvertretender Vorsitzender der FDP Großhansdorf-Hoisdorf-Siek.

 

Momentan legen Familiengerichte aufgrund der Gesetzeslage im BGB im Streitfall oftmals fest, dass das Kind nach dem Residenzmodell betreut wird. Die Kinder werden nach einer Trennung/Scheidung dann nur von einem Elternteil, im Allgemeinen der Mutter, betreut.

Nur ein Lebensmittelpunkt

Die betroffenen Kinder haben nach Trennung der Eltern nur einen gewöhnlichen Aufenthaltsort und Lebensmittelpunkt.

Verlierer sind bei dieser Lösung zwei Parteien: Zum einen der Elternteil (zumeist der Vater), der um den Kontakt zu seinen Kindern kämpfen muss. Zum anderen vor allem die Kinder, denen ein Elternteil vorenthalten wird, und der nicht an ihrem täglichen Leben teilhaben kann.

Dabei ist in Fachkreisen schon lange bekannt, und durch wissenschaftliche Studien unlängst bewiesen, „dass die „Doppelresidenz“ nach einer Scheidung bzw. einer Trennung der Eltern im Regelfall für das Kindeswohl das wohl günstigste Rahmenmodell darstellt.“ (Prof. Dr. Harald Wernick)

Einer australischen Studie zufolge zeigen Kinder, die nach dem Wechselmodell betreut werden, eine bessere sozio-emotionale und kognitive Entwicklung (gemessen an ihrer Sprachentwicklung), als Kinder im Residenzmodell. (Cashmore et. al. 2010)

Die Rollenverteilung in Familien ist längst im Wandel

„Ein Paradigmenwechsel wie ihn viele europäische Länder und Skandinavien schon vollzogen haben, steht auch in Deutschland an, da die klassische Rollenverteilung in den Familien längst im Wandel ist. Auch in unserem Land wollen sich Väter nach der Trennung trotz beruflicher Belastung weiterhin gleichberechtigt um ihre Kinder kümmern – und dies nicht nur an jedem zweiten Wochenende, meistens von Freitagmittag nach Schule/Kindergarten bis Sonntag 18.00 Uhr.“, so Anita Klahn, sozial- und bildungspolitische Sprecherin der FDP im Landtag.

Thomas Steffens, der Initiator der Veranstaltung, dazu: „Wir haben in Deutschland eine Scheidungsrate von 35%. Momentan gibt es in Deutschland ca. 2,3 Millionen Scheidungskinder. Jedes Jahr kommen ca. 100.000 Kinder dazu. Dieses alles nur Kinder aus Ehen. Kinder aus Lebensgemeinschaften sind in den ganzen Statistiken nicht erfasst. Insofern kann man bei unserem Anliegen, die Doppelresidenz als Standard Betreuungsmodell im BGB zu verankern, nicht von einem Nischenproblem sprechen.“

Viele Landesverbände der Freidemokraten haben dieses Thema inhaltlich schon aufgegriffen und sprechen sich für eine Änderung des § 1626 + 1626a BGB aus, bei dem in der Novellierung das Prinzip der Doppelresidenz / Wechselmodell als Standardmodell festgelegt werden soll.

Im Herbst 2015 hat auch der Europarat die Resolution „Gleichstellung und gemeinsame elterliche Verantwortung: Die Rolle der Väter“ einstimmig verabschiedet.

„Der Europarat hat zwar keine direkte rechtsverbindliche Wirkung in die Mitgliedstaaten, jedoch ist er eine anerkannte Institution, die mit dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte moralische Standards setze“, so der Jurist Burkhardt Müller-Sönksen. Müller-Sönksen führt weiter aus: „Ich spreche hier leider nicht für meine Zunft, aber die Möglichkeit der Verfolgung von kommerziellen Interessen der Beteiligten, insbesondere von Juristen und Sachverständigen, muss umgehend – im deutschen Familienrecht – beendet werden.“

Auch Anita Klahn stellte zum Abschluss der Veranstaltung eine deutliche Forderung in Richtung aller Handelnden: „Die Würde und das Wohl von Kindern müssen endlich zentral in den Mittelpunkt bei Trennung und Scheidung der Eltern gestellt werden. Psychische Belastungen bei Kindern sind zwingend durch die Systembeteiligten zu unterlassen, dafür werde ich mich weiterhin vehement, auch im Landtag, einsetzen.“