Flüchtlinge in Großhansdorf

Auf die Willkommenskultur für Flüchtlinge in Großhansdorf können wir sehr stolz sein: Die Verwaltung hat im Rahmen ihrer Möglichkeiten vorbildliche Arbeit bei der Unterbringung in den zur Verfügung stehenden Gebäuden geleistet. Als verwaltungsseitig festgestellt wurde, dass unsere Aufnahmemöglichkeiten bald nicht mehr ausreichen werden, wurden durch die Politik einvernehmlich Mittel für den Bau einer Notunterkunft im Kortenkamp eingeplant.

Anpassung des Baurechts

Inzwischen ist aufgrund der starken Flüchtlingsströme das Baurecht gelockert worden, sodass aus Verwaltungssicht auch die Grenzeckkoppel grundsätzlich für die Errichtung einer Notunterkunft in Frage kommen könnte. Da mit den voraussichtlich von Großhansdorf aufzunehmenden Flüchtlingen die am Kortenkamp vorgesehene Notunterkunft bereits im nächsten Jahr nicht mehr ausreichen wird, war bei der letzten Sitzung des Hauptausschusses völlig klar, dass eine weitere Unterbringungsmöglichkeit geschaffen werden muss. Um für die Bebauung im Kortenkamp ein ausreichendes Zeitfenster für eine Planung zu verschaffen, die über eine Notunterkunft hinaus geht, schlug der FDP-Fraktionsvorsitzende Hans-Karl Limberg als Alternative für die Grenzeckkoppel eine Fläche im Anschluss an die Radeland-Bebauung vor, die bereits um die Jahrtausendwende für Notunterkünfte genutzt worden war.
Alle drei Flächen befinden sich im Gemeindeeigentum. Für den Kortenkamp gibt es einen gültigen Bebauungsplan und damit die Voraussetzung für die Errichtung eines Gebäudes, das eine sinnvolle Nachnutzung ermöglichen würde. Die Flächen Grenzeckkoppel und Radeland stünden nur zeitlich befristet ausschließlich für Notunterkünfte zur Verfügung. Mit welcher zeitlichen Verzögerung und welchem kostenmäßigen Aufwand die Grenzeckkoppel verbunden wäre, war in der Sitzung noch nicht bekannt. Unstrittig war, dass am Kortenkamp zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden sollen. Es ging nur um die Entscheidung, ob vor der Bebauung im Kortenkamp auf einer anderen Fläche die erste Notunterkunft entstehen soll.

Es sollte auf nachhaltige Bauweise geachtet werden

Zu dem Radeland-Vorschlag wurde wegen der in Sichtweite befindlichen Schlichtwohnungen neben der Anlage des Kleingärtnervereins die Befürchtung geäußert, dass es zu einer „Ghettobildung“ kommen könne. Mit dieser Äußerung war eine sachliche und zielgerichtete Diskussion abgewürgt.
Dabei wäre mit der Realisierung der ersten Notunterkunft am Radeland ausreichend Zeit gewonnen worden, um für den Kortenkamp durch die an dieser zentralen Stelle von der FDP und selbst aus der CDU favorisierte werthaltige Bauweise für eine sinnvolle Nachnutzung möglich geworden. „Eine großartige Chance auf mehr Nachhaltigkeit in Großhansdorf wurde vertan.“ meint enttäuscht das Bürgerliche Mitglied der FDP im Sozialausschuss Carsten Pieck dazu.
Die Kosten einer Bebauung auf der Grenzeckkoppel werden jetzt durch die Verwaltung ermittelt. Neben den Kosten für die Erschließung ist auch zu klären, welche Folge die im Kaufvertrag vereinbarte Ausgleichszahlung von fünfzig Euro pro Quadratmeter bei dieser Nutzung haben wird. Wenn die Grenzeckkoppel als Standort für die zweite Notunterkunft die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde übersteigt, kommt als Alternative trotz der derzeitigen Beschlusslage nur noch der Standort Radeland in Frage.