Bau- und Umweltausschuss am 4. April 2023
Die wichtigsten Tagesordnungspunkte des Bau-und Umweltausschusses am 4.4.2023 waren der TOP Ö6 - Überarbeitung von Bebauungsplänen und der TOP Ö7 „Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Änderung des Bebauungsplanes 25 für das Gebiet nördlich der Hansdorfer Landstraße, östlich des Jäckbornswegs, südlich des Pinnbergs, westlich des Hansdorfer Mühlendamms: Aufstellungsbeschluss“.
Schon lange ist es eine Forderung unserer Fraktion, alte B-Pläne ggf. nach Prüfung zu überarbeiten. Dazu wollten wir einen Bau- Umwelt und Planungsausschuss gründen und für die Themenbereiche: Naturschutz, Umweltschutz, Klimaschutz, Grünanlagen / Kleingärten, Landschaftspflege, energetische Optimierung gemeindlicher Liegenschaften, Klimaschutzmaßnahmen/-förderungen, Energieversorgung/-konzepte, Ausgestaltung Lebensräume einen Energie- und Klimaschutzausschuss. Dies war in der letzten Wahlperiode leider nicht mehrheitsfähig.
Die Gründung einer AG B-Plan haben wir abgelehnt, da diese AG im Endeffekt keine rechtswirksamen Beschlüsse fällen kann. Die Grundsätzlichen Erfahrungen der AG- Arbeit der letzten Jahre haben leider den Eindruck verstärkt, dass in diversen AG´s viel Ehrenamtszeit vergeudet wurde.
Insofern hat sich der Bau- und Umweltausschuss vor einem Jahr zum Ziel gesetzt alte B-Pläne zu überprüfen und ggf. zu ändern.
Das die Vorstellungen über die Ortsentwicklung sehr unterschiedlich sind, hat man in der ersten Lesung schon sehen können. Die von den Fraktionen entwickelten Prioritätenlisten differierten doch stark. Aufgrund eines Neubaus an der Hansdorfer Landstraße sah man nun mehrheitlich große Eile geboten, genau diesen B-Plan zu überarbeiten.
Leider wurden hier mehrheitlich Ziele formuliert, die wir so nicht mittragen können und wollen, da diese Reglemtierungen (Gebäudehöhe, Länge, GRZ/GFZ) die Entwicklung entlang einer Magistralen unmöglich machen und zudem für die jeweiligen Eigentümer auch enorme Wertverluste bedeuten, die sie dann bei etwaigem Verkauf realisieren werden müssen.
Die Planer des B-25 hatten sich damlas schon sehr genau überlegt, wo eine höhere Geschossigkeit zulässig sein sollte und wo eben nicht.
Sowohl die Änderung des B-Plan 25 (Aufstellungsbeschluss) als auch den beantragten Sperrvermerk haben wir somit abgelehnt.
Es ist für uns nach wie vor fraglich, ob sich tatsächlich ein Planänderungserfordernis beim B-25 darstellt. Dies gilt auch für den Fall, wenn die Umsetzung des, seit Inkrafttreten für alle Interessierten öffentlich ausliegenden Planes im grundstücksbezogenen Einzelfall nicht die Zustimmung der Nachbarschaft erfahren sollte.
Aus unserer Sicht sollte der Prozess der Überarbeitung der Bebauungspläne auch eine grundsätzliche Zielausrichtung der baulichen Entwicklung der Gemeinde beinhalten. Es könnte sich daher für die weitere Bearbeitung als sehr hilfreich erweisen, wenn sich die beteiligten Fraktionen in einer Positivliste mit ihren jeweiligen ortsplanerischen Vorstellungen positionieren.